{"id":631,"date":"2021-04-14T11:37:38","date_gmt":"2021-04-14T09:37:38","guid":{"rendered":"https:\/\/thuenengesellschaft.h18566.web142.dogado.net\/?page_id=631"},"modified":"2025-01-24T12:00:38","modified_gmt":"2025-01-24T11:00:38","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.thuenen.info\/?page_id=631","title":{"rendered":"Statut"},"content":{"rendered":"\n<p><br><strong>Statut der Th\u00fcnengesellschaft Tellow e.V.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Name und Sitz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Vereinigung f\u00fchrt den Namen \u201eTh\u00fcnengesellschaft Tellow e.V.\u201c <\/p>\n\n\n\n<p>Sie ist eine rechtsf\u00e4hige, gemeinn\u00fctzige Vereinigung und hat ihren Sitz in Tellow. Ihr Vereinsregister wird beim Amtsgericht Rostock gef\u00fchrt.<br><br><strong>\u00a7 2 Ziele und Aufgaben<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Th\u00fcnengesellschaft Tellow e.V. ist ein freiwilliger, sich selbst verwaltender Zusammenschluss von Einzelpersonen und Institutionen zur Wahrung und Verwirklichung wissenschaftlicher, sozialer, humanistischer und kultureller Interessen. Sie ist eine demokratisch organisierte, eigenverantwortlich t\u00e4tige, unabh\u00e4ngige Vereinigung.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Th\u00fcnengesellschaft Tellow e.V. verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Th\u00fcnengesellschaft Tellow e.V. widmet sich der weitergehenden Erschlie\u00dfung des reichhaltigen Th\u00fcnenschen Gedankengutes in seiner Bedeutung f\u00fcr die heutige Zeit. Das betrifft sein Wirken als National\u00f6konom, Agrarpolitiker, Sozialreformer und praktischer Landwirt, besonders aber auch seine \u00dcberlegungen und praktischen Ans\u00e4tze zur L\u00f6sung sozialer Fragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dabei wird auch dem Zusammenwirken Th\u00fcnens mit seinen Zeitgenossen, wie Albrecht Daniel Thaer, Lucas Andreas Staudinger sowie den aktiven Mitgliedern im Mecklenburgischen Patriotischen Verein, Carl Pogge und seinen S\u00f6hnen, Hans Graf v. Schlitz u. a. Aufmerksamkeit gezollt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gesellschaft macht gewonnene Erkenntnisse einer interessierten \u00d6ffentlichkeit bekannt. Sie f\u00f6rdert Aufbau und Pflege von Th\u00fcnengedenkst\u00e4tten, insbesondere des Th\u00fcnen-Museums-Tellow. Sie kooperiert u.a. mit der Universit\u00e4t Rostock, der Universit\u00e4t Hohenheim und dem \u201eJohann Heinrich von Th\u00fcnen-Institut. Bundesforschungsinstitut f\u00fcr L\u00e4ndliche R\u00e4ume, Wald und Fischerei\u201c. Dar\u00fcber hinaus wirkt sie mit verwandten Organisationen, wie der \u201eF\u00f6rdergesellschaft Albrecht Daniel Thaer e.V.\u201c und der \u201eAlbrecht-Thaer-Gesellschaft e.V.\u201c zusammen sowie mit dem \u201eVerein f\u00fcr mecklenburgische Familien- und Personengeschichte e.V.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Mitglieder k\u00f6nnen bei Anerkennung des Statuts nat\u00fcrliche und juristische Personen werden, die an der Pflege und weiteren Erschlie\u00dfung des Th\u00fcnenschen Erbes beteiligt bzw. interessiert sind.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung, die durch Zustimmung des Vorstandes und nach Einzahlung des ersten Jahresmitgliedsbeitrages wirksam wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei ernsten Bedenken kann der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit den Beitritt ablehnen. Gegen eine Ablehnung kann die Mitgliederversammlung angerufen werden, die mit einfacher Mehrheit endg\u00fcltig entscheidet.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt, der durch schriftliche Austrittserkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand erfolgt, ist nur zum Ende eines Jahres zul\u00e4ssig. Bei Sch\u00e4digung des Ansehens und der Interessen des Verbandes kann ein Mitglied vom Vorstand mit dreiviertel Mehrheit ausgeschlossen werden. Gegen den Beschluss kann das Mitglied schriftlich die Mitgliederversammlung anrufen, die mit einfacher Mehrheit entscheidet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Rechte der Mitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Mitglieder haben das Recht, aktiv am Verbandsleben mitzuwirken und ihre Belange in den Veranstaltungen zu er\u00f6rtern.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Jedes Mitglied ist w\u00e4hlbar und stimmberechtigt. Jedes Mitglied hat bei Abstimmungen eine Stimme.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Zur F\u00f6rderung fachspezifischer Zusammenarbeit oder gemeinsamer territorialspezifischer Interessen k\u00f6nnen Mitglieder auf Orts-, Kreis- oder auf der Landesebene von Mecklenburg-Vorpommern Arbeitskreise bilden (z. B. \u201eTh\u00fcnen-Museum-Tellow\u201c der Th\u00fcnengesellschaft Tellow e.V.) Diese bestimmen ihr Wirkungsfeld, ihre Arbeitsprogramme, Arbeitsweise und Leistung eigenverantwortlich entsprechend den gegebenen Bedingungen auf der Grundlage der im Statut verankerten Grunds\u00e4tze.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Die Th\u00fcnengesellschaft Tellow e.V. ehrt verdienstvolle Mitglieder durch Auszeichnungen bzw. Ehrenmitgliedschaften. \u00dcber die Ehrungen beschlie\u00dft der Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Die Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand, den Kassenpr\u00fcfern und den Leitungen von Arbeitskreisen Vorschl\u00e4ge zu unterbreiten und Kritik zu \u00fcben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Folgende Organe bestehen in der Th\u00fcnengesellschaft Tellow e.V.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Mitgliederversammlung<\/li>\n\n\n\n<li>Vorstand<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal j\u00e4hrlich zusammen und w\u00e4hlt alle drei Jahre den Vorstand und die Kassenpr\u00fcfer. Die Kandidaten-\/Vorschlagsliste wird durch die Mitgliederversammlung erarbeitet. Sofern alle Mitglieder der Kandidaten-\/Vorschlagsliste ihrer Wahl zugestimmt haben, kann das Blockwahlverfahren angewendet werden. Auf Antrag ist jedoch auch eine geheime Wahl m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Eine Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen ist, d. h. die Mitglieder schriftlich mindestens 20 Tage (Poststempel) vor der Versammlung mit Angabe der Tagesordnung eingeladen wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die Aufgaben der Mitgliederversammlung betreffen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Entgegennahme und Best\u00e4tigung des Arbeits- und Kassenberichts des Vorstandes;<\/li>\n\n\n\n<li>Entgegennahme des Berichtes der Kassenpr\u00fcfer und der Berichte von Arbeitskreisen;<\/li>\n\n\n\n<li>Entlastung des Vorstandes;<\/li>\n\n\n\n<li>Beratung und Beschlussfassung des Jahres- und Haushaltsplanes;<\/li>\n\n\n\n<li>Festlegung der H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen;<\/li>\n\n\n\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Statut\u00e4nderungen und \u00fcber eine etwaige Vereinsaufl\u00f6sung;<\/li>\n\n\n\n<li>Angelegenheiten des Verbandes, deren Behandlung die Mitgliederversammlung f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>(4) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Zu Statut\u00e4nderungen ist eine Stimmenmehrheit von zwei Dritteln, zur Aufl\u00f6sung des Vereins von drei Vierteln erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Der Vorstand leitet ehrenamtlich die Arbeit des Vereins, tagt mindestens dreimal im Jahr und ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig. Er besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und mindestens 3 weiteren Mitgliedern und ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung bestimmt, gew\u00e4hlt ist, wer die meisten Stimmen der wahlberechtigten Mitglieder erh\u00e4lt. Die Vorstandsmitglieder entscheiden innerhalb des Vorstandes \u00fcber die Besetzung der Funktionen.<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Der Vorsitzende \u2013 im Verhinderungsfall sein Stellvertreter \u2013 vertritt den Verein nach innen und au\u00dfen und im Rechtsverkehr zusammen mit dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer. Er beruft die Vorstandssitzungen und die Mitgliederversammlungen ein und leitet sie. Er beruft au\u00dferordentliche Tagungen ein, wenn die Belange des Vereines es erfordern oder ein Viertel der Mitglieder es verlangen. Er sichert die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung durch den Vorstand und eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Schrift- und Protokollf\u00fchrung.<\/p>\n\n\n\n<p>(8) Zwei Kassenpr\u00fcfer werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt. Die Kassenpr\u00fcfer wachen \u00fcber die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verwendung der Finanzmittel.<\/p>\n\n\n\n<p>(9) Im Falle des Ausscheidens von Vorstandsmitgliedern oder Kassenpr\u00fcfern innerhalb einer Wahlperiode erfolgt auf der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung eine Erg\u00e4nzungswahl.<\/p>\n\n\n\n<p>(10) Alle Leitungsfunktionen im Verein sind Wahlfunktionen. Die Funktion des Vorsitzenden ist von einer Person in der Regel nicht l\u00e4nger als in zwei aufeinanderfolgenden Wahlperioden auszu\u00fcben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 Finanzen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die finanzielle Grundlage der T\u00e4tigkeit des Vereins bilden Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Spenden bzw. finanzielle Unterst\u00fctzungen aus \u00f6ffentlichen Mitteln.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Der Jahresmitgliedsbeitrag ist durch die Mitglieder unmittelbar nach Beitritt bzw. f\u00fcr das laufende Kalenderjahr im 1. Quartal auf das Konto des Vereines zu entrichten. Die Beitragsh\u00f6he nat\u00fcrlicher Personen wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Bei juristischen Personen wird der Mitgliedsbeitrag einvernehmlich zwischen dem Vorstand und dem Vertreter der juristischen Person festgesetzt.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Die Mittel der Th\u00fcnengesellschaft Tellow e.V. d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder d\u00fcrfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Th\u00fcnengesellschaft Tellow e.V. fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Die Mitgliederversammlung \u00fcbertr\u00e4gt dem Vorstand die Vollmacht, selbst\u00e4ndig und eigenverantwortlich und unter Beachtung des geltenden Rechts \u00fcber die Verwendung des Verm\u00f6gens zu entscheiden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Aufl\u00f6sung der Th\u00fcnengesellschaft Tellow e.V.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Bei Aufl\u00f6sung der Th\u00fcnengesellschaft Tellow e.V. oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Johann-Heinrich-von-Th\u00fcnen-Stiftung, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Das Verfahren bei der Aufl\u00f6sung richtet sich nach den geltenden Rechtsvorschriften.<\/p>\n\n\n\n<p>Tellow, den 28. September 2024<\/p>\n\n\n\n<p>Dr. Peter Sanftleben, Vorsitzender   \/   Angela Ziegler, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Hier finden Sie das Statut auch zum Ausdrucken als PDF-Datei:<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.thuenen.info\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/Statut-Thuenengesellschaft-2024.pdf\"><strong>Statut der Th\u00fcnengesellschaft Tellow e.V. 2024.pdf<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Statut der Th\u00fcnengesellschaft Tellow e.V. \u00a7 1 Name und Sitz Die Vereinigung f\u00fchrt den Namen \u201eTh\u00fcnengesellschaft Tellow e.V.\u201c Sie ist eine rechtsf\u00e4hige, gemeinn\u00fctzige Vereinigung und hat ihren Sitz in Tellow. 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